Der Presseausweis ist für redaktionell Tätige ein wichtiges Hilfsmittel im journalistischen Alltag. Ob Edelfeder, Internet-, Fernseh- oder Rundfunkjournalist, ob Redakteur, Blogger oder freier Mitarbeiter – auf den Presseausweis will kaum ein Journalist im Rahmen seiner Tätigkeit verzichten.
Der Presseausweis des Deutschen Medienverbandes wird – um Missbrauch vorzubeugen – nur für die Gültigkeitsdauer von einem Kalenderjahr ausgestellt. Auf der Plastikkarte klebt ein Hologramm und es werden ein Lichtbild, Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Geburtsdatum und Geburtsort aufgedruckt. Für die Gültigkeit des Presseausweises ist es erforderlich, dass der Presseausweis auf der Rückseite unterschrieben wird.
Neben dem Presseausweis gibt der Deutsche Medienverband an seine Mitglieder auch ein Presse-Parkschild heraus. Das Presseschild darf nur bei dringenden und eiligen Fahrten genutzt werden, die der unmittelbaren journalistischen Aufgabe dienen.
Das Führen des Presseschildes am Kraftfahrzeug befreit den Benutzer nicht von der Einhaltung der allgemeinen Verkehrsvorschriften.
Bei der Benutzung von Presse-Parkplätzen obliegt es dem Inhaber des Presse-Parkschildes sich vorab zu informieren, ob hierfür noch eine gesonderte Akkreditierung erforderlich ist.
Wer einen Presseausweis erfolgreich bei der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Medienverbandes beantragt hat, erleichtert sowohl Behörden, Messen als auch Unternehmen die Überprüfung der journalistischen Tätigkeit vom Inhaber. Der Presseausweis vereinfacht den Nachweis der Berufsgruppenzugehörigkeit zur Berufsgruppe „Journalist“ – somit ist der Presseausweis vom Deutschen Medienverband in erster Linie ein Arbeitsinstrument, das die alltägliche Arbeit unserer DMV-Mitglieder erleichtert soll.
Beim Deutschen Medienverband (DMV) können nur dessen Mitglieder den Presseausweis beantragen. Um dem Deutschen Medienverband (DMV) beitreten und den Presseausweis beantragen zu können, ist der Nachweis der regelmäßigen und dauerhaften journalistischen Tätigkeit in geeigneter Form notwendig.
Eine erfolgreiche Beantragung des Presseausweis des Deutschen Medienverbandes kann durch Redakteure, freie Journalisten, Foto- und Bildjournalisten, Pressesprechern, redaktionell tätige Rundfunkmitarbeiter, Online-Journalisten, Studenten der Journalistik, der Publizistik, der Medien- oder Kommunikationswissenschaft sowie Schülern einer Journalistenschule und von allen anderen Personen beantragt werden, die regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind.